Das Erbrecht ist einer der Schwerpunkte der Kanzlei. Erbrechtliche Angelegenheiten werden von den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Philipp Luhmann und Anna v. Knebel Doeberitz fachkundig betreut.
Vor dem Erbfall
Im Erbrecht beraten wir unsere Mandanten lebzeitig zur optimalen Nachfolgeplanung. Dazu entwerfen und gestalten wir zusammen mit Ihnen ihre Testamente, Erbverträge oder Verträge zur sog. vorweggenommenen Erbfolge, also Überlassungsverträge inclusive flankierender Regelungen wie etwa Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge.
Fachkundig unterstützen wir Sie, um auch in besonderen oder gar schwierigen Familienkonstellationen optimale und rechtssichere Regelungen zu finden. Notarielle Testamente oder Erbverträge sind hier grundsätzlich zu empfehlen, da selbst formulierte Testamente oftmals fehlerhaft oder unklar sind und dies dann häufig zu Unsicherheit und Streit zwischen den Hinterbliebenen führt.
Nach dem Erbfall
Nach dem Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir im Rahmen der Nachlassabwicklung. Dazu gestalten wir die zu beantragenden Erbscheinsanträge und führen Nachlassauseinandersetzungen durch, die insbesondere nötig werden, wenn Erbengemeinschaften entstanden sind und sich Immobilien im Erbe befinden. Gängige Verträge sind hier Erbteilsübertragungs-, Erbauseinandersetzungs- oder sog. Abschichtungsverträge.
Wir prüfen mit Ihnen die Anordnungen in einem eventuell vorhandenen Testament, ob gesetzliche Erb- oder Pflichtteilsansprüche bestehen und/oder ob die Erbschaft ggf. wegen Überschuldung ausgeschlagen werden sollte.
In Zusammenarbeit mit den mit unserer Kanzlei kooperierenden Steuerberatern können u.U. auch steuerlich noch gangbare Lösungen gefunden werden, wenn durch fehlende oder falsch verfasste Testaments bereits steuerlich ungünstige Folgen entstanden sind.