Agrarrecht / Landwirtschaftsrecht
Wir vertreten und beraten Sie vor allem in den zivilrechtlichen Bereichen des Grundstücks-, Gesellschafts- und Pachtrechts wie auch in erbrechtlichen Fragen des Höfe- und Landguterbrechts.
Ein Schwerpunkt liegt der Kanzlei liegt dabei im Bereich der Gestaltung auch komplexer Erb- und Nachfolgelösungen und im Bereich des Eigentums- und Flächenerwerbs.
Öffentlich-rechtliche Fragestellungen bearbeiten wir regelmäßig zusammen mit kooperierenden Kanzleien, die ihren Schwerpunkt im öffentlichen Landwirtschaftsrecht haben, so etwa im Bereich des Umweltrechts, Subventionsrechts, landwirtschaftlichen Baurechts etc.