Das notarielle Immobilienrecht vor allem umfasst die Vorbereitung, die Beurkundung und die Abwicklung von Grundstückskaufverträgen, das Erstellen von Bauträgerverträgen, Aufteilung von Wohnungseigentum sowie von Erbbaurechten.
Neben diesen klassischen entgeltlichen Grundstücksgeschäften ist ein wesentlicher Schwer-punkt unseres Notariats das Recht der Grundstückszuwendungen durch Schenkungs- und Überlassungsverträge im privaten oder betrieblichen Bereich. Der notariellen Form bedürfen weiterhin die Vereinbarung und Bestellung von Grundschulden, Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechten usw.
Schließlich beraten wir Sie auch umfassend zu allen Sonderformen des Immobilienerwerbs und zu Verträgen im Erschließungs- und Städtebaurecht.
Zur Vorbereitung der notariellen Urkunden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dafür benötigen wir verschiedene Informationen. Diese können Sie uns am Einfachsten auf unseren jeweiligen Datenblättern, Sie finden diese unter der Rubrik Service, übermitteln.
Bitte senden Sie uns diese mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, am besten per Email. Wir bereiten dann die entsprechenden Urkundsentwürfe vor und stimmen mit Ihnen einen Besprechungs- oder Beurkundungstermin ab.