Von Trennung bis zur Scheidung und Folgesachen: Fachanwalt für Familienrecht
Eine Trennung ist mit vielen Unsicherheiten und Verletzungen verbunden. Diese sind aufzuarbeiten, um zu einer sachgerechten guten Lösung für Sie zu kommen.
Wir beraten Sie gern auch schon vor der Trennung . Dann kennen Sie Ihre Ansprüche. Sie können Beweise sichern und wissen, welche Rechte aber auch Pflichten Sie haben. Sie können dann aus Sicherheit heraus argumentieren.
Schon während des Trennungsjahres sind Ansprüche zu klären. Z.B. auf Unterhalt oder den zum Vermögensstand zum Zeitpunkt der Trennung.
Wir informieren Sie einerseits über den Ablauf des Scheidungsverfahrens und klären andererseits transparent die Frage der zu erwartenden Kosten mit Ihnen.
Rechte und Pflichten zeigen wir Ihnen auf. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir eine „Strategie“, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Neben rechtlichen Fragen gilt es auch, die emotionale Seite im Blick zu behalten. Dies gilt besonders, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.
Voraussetzung der Ehescheidung ist dass die Ehe gescheitert ist. Das Trennungsjahr muss abgelaufen sein.
Neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich sind meist drängende Fragen zu
- Getrenntlebensunterhalt oder
- Nachehelichem Unterhalt
- Zugewinnausgleich sowie
- Vermögensauseinandersetzung
- Kindesunterhalt als auch
- Sorgerecht und
- Umgangsrecht oder
- Nutzung der Ehewohnung
zu klären.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und Wege durch das gesamte Verfahren und helfen Ihnen
- Eine Scheidung schonend sowohl für Sie als auch für die Kinder abzuwickeln,
- Vergleichslösungen als Alternative zu nervenaufreibenden und teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen zu finden,
- Bei der Entwicklung eines Ehescheidungsfolgenvertrages oder Ehevertrages sowie
- Unterhaltsprobleme sachgerecht zu lösen.
Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
Wir nehmen uns Zeit, um die verschiedenen Themen mit Ihnen zu besprechen und einen Lösungsweg zu erarbeiten.
Vereinbaren Sie gern unmittelbar einen Termin mit uns!