Schuldig oder unschuldig – im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung!
Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, ist es sinnvoll frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen, um Ihre Situation sachgerecht einschätzen zu können.
Zunächst einmal gilt für jeden die Unschuldsvermutung! – Ob eine Straftat tatsächlich vorliegt ist also zunächst einmal zu klären.
Ob Verkehrsstrafrecht, z.B. Straßenverkehrsgefährdung, Verkehrsunfallflucht sowie Sachbeschädigung, Vermögensdelikte wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung etc. oder Körperverletzungsdelikte. Wenn Sie zum Beschuldigten geworden sind, gilt es eine sachgerechte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
ACHTUNG:
Im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen ist regelmäßig anzuraten, vor Abgabe einer Erklärung an die Strafverfolgungsbehörden anwaltlichen Rat einzuholen, um eine bestmögliche Verteidigungsposition zu sichern.
Zu beachten ist, dass nach dem deutschen Rechtssystem ein Aussageverweigerungsrecht besteht, mit der Folge, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten.
Ob eine Aussage sinnvoll ist oder sinnvollerweise die Aussage verweigert wird, bedarf einer Überprüfung im Einzelfall.
In der Regel ist es sinnvoll, erst die amtliche Ermittlungsakte einzusehen, bevor Erklärungen abgegeben werden!
Vereinbaren Sie gern unmittelbar einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei.